Arten der AutoversicherungenArten der Autoversicherungen

Spätestens zu einem Preisvergleich vor einen angestrebten Versicherungswechsel der Autoversicherung berücksichtigt man nicht nur die Versicherungsklassen, sondern stellt auch das Paket mit den Bestandteilen der Autoversicherung auf den Prüfstand. Dafür haben wir die unterschiedlichen Arten und Bausteine der Autoversicherungen einmal etwas genauer unter die Lupe genommen und die Einzelheiten aufgeführt.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Für jedes Fahrzeug besteht gesetzlich die Pflicht einer KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese Pflichtversicherung deckt alle Ersatzansprüche ab, die einem Dritten durch einen Schaden entstanden sind.

Das sind:

  • Vermögensschäden
  • Sachschäden

Schnell ist ein Schaden durch einen Verkehrsunfall entstanden und der Fahrer trägt die Schuld daran. Die Folgen müssen von dem Fahrer getragen werden. Damit alle Kosten für das beschädigte Fahrzeug oder Personenschäden Dritter gut abgedeckt sind, empfiehlt es sich, die höchste Deckungssumme abzuschließen. Die Deckungssummen sollten mindestens für Personen- und Sachschäden 2,5 Millionen betragen, empfehlenswert ist 100 Millionen. Ist bei einem Unfallopfer ein lebenslanger Schaden entstanden, wird diese Deckung von der Versicherung übernommen.

KFZ-Vollkaskoversicherung

Um einen umfassenden Schutz gegen eigene Schäden am Fahrzeug zu gewährleisten, bietet sich eine Vollkasko-Versicherung an. Da die KFZ-Haftpflicht nur für Schadenersatzansprüche von Dritten aufkommt, leistet eine Vollkasko-Versicherung Schäden am eigenen Fahrzeug bei Totalschäden oder Reparaturen.

Die klassischen Leistungen einer Vollkasko-Versicherung umfassen:

  • Wildschäden (Empfehlenswert ist die erweiterte Wildschadenklausel mit Einschluss von Marderbissen und Kollisionen mit Tieren aller Art)
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Brandschäden
  • Marderschäden
  • Elementarschäden
  • Eigenverschulden
  • Ausfall der gegnerischen Haftpflicht, wenn zum Beispiel Kinder Unfallverursacher sind.
  • mutwillige Beschädigung

Eine Vollkaskoversicherung ist in der Prämie etwas teurer, jedoch sinnvoll, wenn das betroffene Fahrzeug neu oder erst einige Jahre alt ist. Der Besitzer eines Neuwagens wird dann kein finanzielles Desaster erleben, wenn das neue Fahrzeug durch einen erheblichen Schaden zerstört wird.

Wichtige Ergänzung zur Vollkaskoversicherung: Unbedingt eingeschlossen werden sollte der Verzicht des Versicherers auf den Einwand gegen grobe Fahrlässigkeit. Damit ist sichergestellt, dass zum Beispiel beim Überfahren einer roten Ampel, der Schaden am eigenen Auto auch abgedeckt ist.

KFZ-Teilkaskoversicherung

Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung ist es sinnvoll, eine weitere Autoversicherung abzuschließen. Zum Beispiel die KFZ-Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko-Versicherung greift ein, wenn das eigene Fahrzeug zu Schaden gekommen ist.

Die Teilkaskoversicherung umfasst in der Regel:

  • Wildschäden
  • Marderschäden
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Brandschäden, zum Beispiel bei einem Kabelbrand
  • Vandalismus
  • Elementarschäden, zum Beispiel bei einer Überschwemmung

Selbst wenn das Fahrzeug bereits einige Jahre hinter sich hat, sollten Schäden am Fahrzeug finanziell gut abgedeckt sein. Die Prämie für eine KFZ-Teilkaskoversicherung kann sich im Falle eines Schadens mit einer Selbstbeteiligung deutlich reduzieren.

KFZ-Insassenunfall Versicherung

Jeder Autofahrer hat Angst vor einen Autounfall und eventuellen Schäden an Personen. Eine zusätzliche Insassen-Unfallversicherung ist ein Argument, da die Haftpflichtversicherung nicht in jedem Fall greift. Es kann passieren, dass ein Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und wird nicht gefunden. Die bleibenden Schäden werden dann von der Insassen-Unfallversicherung übernommen.

Der Unfallverursacher ist eventuell ein Radfahrer oder Fußgänger und dieser besitzt keine private Haftpflichtversicherung. Aus eigener Tasche wird das kaum bezahlt werden können. Dann kommt die Insassen-Unfallversicherung zum Greifen.

Der Unfall ist im Ausland passiert und die Versicherung vom Verursacher reicht nicht zur Schadensdeckung. Der Grund ist meistens, dass in anderen Ländern die Deckungssumme nicht so hoch wie in Deutschland ist. Je nach Deckungssumme zahlt in diesem Fall ebenfalls die Insassen-Unfallversicherung.

Des Weiteren, wenn sich der Fahrer bei einem Unfall verletzt, der als Fahrer selbst verursacht wurde, trägt die Insassen-Unfallversicherung bleibende körperliche Schäden. Die eigene Krankenversicherung übernimmt die Behandlung im Krankenhaus.